ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
FÜR
POLYCOM®-SOFTWARE
WICHTIG—VOR GEBRAUCH DES SOFTWAREPRODUKTS SORGFÄLTIG LESEN: Die vorliegende
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine
rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Einzelperson oder als
Einzelorganisation) und Polycom, B.V für das von Polycom, B.V. in Europa, dem
Nahen Osten, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum lizenzierte POLYCOM®-SOFTWAREPRODUKT
oder das von Polycom, Inc., der übrigen Welt lizenzierte
POLYCOM-SOFTWAREPRODUKT (im Folgenden allgemein als “POLYCOM” bezeichnet). Das SOFTWAREPRODUKT beinhaltet
Computersoftware und kann dazu gehörige Medien, Druckmaterialien sowie eine
"Online"- oder elektronische Dokumentation (das
"SOFTWAREPRODUKT") umfassen.
Sie erklären sich durch Klicken auf die Schaltfläche “Einverstanden”
oder durch Installieren, Kopieren oder sonstiges Verwenden des SOFTWAREPRODUKTS
mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind, unterlassen Sie die Installation oder
den Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS und geben Sie dieses gegen eine volle Rückerstattung
des Kaufpreises an die Verkaufsstelle zurück.
Das SOFTWAREPRODUKT ist
durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch
andere Gesetze und Abkommen bzgl. geistigen Eigentums geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird an Sie lizenziert
(nicht verkauft) und sein Gebrauch unterliegt den Bestimmungen dieser
Vereinbarung.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. POLYCOM gewährt
Ihnen vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine einfache Lizenz
zur Installation und zum Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS auf dem POLYCOM-Produkt,
in dessen Lieferumfang dieses SOFTWAREPRODUKT enthalten ist (das
“PRODUKT”). Sie dürfen das
SOFTWAREPRODUKT nur in Verbindung mit dem Gebrauch des PRODUKTS verwenden. Es ist Ihnen nicht gestattet, das SOFTWAREPRODUKT
zu leasen, zu vermieten, zu verteilen oder eine Unterlizenz dafür zu vergeben
bzw. das SOFTWAREPRODUKT im Rahmen einer Teilzeitnutzungsabsprache oder auf
jegliche andere unbefugte Weise zu gebrauchen.
Außerdem wird Ihnen keine Lizenz für den von Menschen lesbaren Code des
SOFTWAREPRODUKTS (Quellencode) gewährt.
Mit Ausnahme der oben aufgeführten Bestimmungen gewährt Ihnen diese
Lizenzvereinbarung keine Rechte auf Patente, Urheberrechte,
Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen oder jegliche andere Rechte in Bezug auf
das SOFTWAREPRODUKT.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
2.1 Einschränkungen
bezüglich Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen das
SOFTWAREPRODUKT weder zurückentwickeln, noch dekompilieren noch disassemblieren,
es sei denn, diese Maßnahme ist ungeachtet dieser Einschränkung von den
geltenden Gesetzen ausdrücklich erlaubt, und auch dann nur in dem darin
ausdrücklich erlaubten Maße. Das
SOFTWAREPRODUKT wird als Einzelprodukt lizenziert. Seine Bestandteile dürfen nicht zur Nutzung
auf mehr als einem PRODUKT abgetrennt werden.
2.2 Sicherungskopie. Sofern
dies in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt ist, dürfen Sie
das SOFTWAREPRODUKT nicht kopieren; es ist jedoch gestattet, eine Kopie des
SOFTWAREPRODUKTS und gegebenenfalls eine Kopie einer Vorläuferversion zu
Datensicherungszwecken zu behalten, die nur im Falle eines Ausfalls des
Originalprodukts verwendet werden darf.
Alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS müssen mit den eigentumsrechtlichen
Verweisen gekennzeichnet sein, die sich auf dem Original-SOFTWAREPRODUKT
befinden. Die dem SOFTWAREPRODUKT
beiliegende unterstützende Dokumentation darf nicht reproduziert werden.
2.3 Änderungen. Es
ist nicht gestattet, das SOFTWAREPRODUKT zu verändern, zu übersetzen oder
abgeleitete Produkte davon zu erstellen.
2.4 Eigentumsrechtliche
Hinweise. Eigentumsrechtliche Hinweise auf oder in dem
SOFTWAREPRODUKT bzw. auf oder in der unterstützenden Dokumentation dürfen weder
entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
2.5 Software-Übertragung. Alle
Ihre durch diese Vereinbarung gewährten Rechte sind übertragbar unter der
Voraussetzung, dass keine Kopien zurückbehalten werden, dass Sie das gesamte
SOFTWAREPRODUKT übertragen (einschließlich aller Bestandteile, der Medien und
gedruckten Materialien, aller Upgrades, dieser Vereinbarung und, falls
zutreffend, des Authentizitätszertifikats), und dass der Empfänger sich mit
allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt. Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein
Upgrade handelt, muss jede Übertragung alle vorherigen Versionen des
SOFTWAREPRODUKTS beinhalten. Wenn das
SOFTWAREPRODUKT jedoch mit dem Verweis “Not for Resale” (Nicht zum Wiederverkauf)
oder “NFR” gekennzeichnet ist, dürfen Sie es weder weiterverkaufen noch
anderweitig gegen Bezahlung jeglicher Art übertragen.
2.6 Urheberrecht. Alle Besitz- und
Urheberrechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
alle in das SOFTWAREPRODUKT integrierte Bilder, Fotografien, Animationen,
Videos, Audios, Musik, Texte und "Applets"), an den beiliegenden
gedruckten Materialien und jeglichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS verbleiben das
Eigentum von POLYCOM oder seinen Zulieferern.
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale
Abkommen geschützt. Die Besitz-,
Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT verbleiben bei
POLYCOM oder seinen Zulieferern. Die
Besitz- und damit verbundenen Rechte an den durch das SOFTWAREPRODUKT
aufgerufenen Inhalten sind das Eigentum der Besitzer dieser Inhalte und
unterliegen unter Umständen dem durch anwendbare Gesetze gewährten Schutz. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte
an diesen Inhalten.
2.7 Vertraulichkeit. Das
SOFTWAREPRODUKT enthält wertvolle Informationen und Geschäftsgeheimnisse von
POLYCOM und seinen Zulieferern und Ihnen obliegt der Schutz der Vertraulichkeit
des SOFTWAREPRODUKTS und die Vermeidung von Offenlegung und unbefugtem Gebrauch
des SOFTWAREPRODUKTS.
2.8 Doppelmedien-Software. Sie können das
SOFTWAREPRODUKT in mehr als einem Medium erhalten. Unabhängig von Art oder Größe des von Ihnen
erhaltenen Mediums dürfen Sie nur ein einziges Medium verwenden, das für Ihr
Einzel-PRODUKT geeignet ist. Das andere
Medium darf nicht auf einem anderen PRODUKT verwendet oder installiert werden.
2.9 Rechtsvorbehalt. POLYCOM
behält sich alle Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährten
Rechte an dem SOFTWAREPRODUKT vor.
3. UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE. POLYCOM kann Unterstützungsdienste in Verbindung mit dem
SOFTWAREPRODUKT ("UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE") leisten. Der Gebrauch von
UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN unterliegt den in den von POLYCOM bereitgestellten
Materialien beschriebenen POLYCOM-Richtlinien und -Programmen. Jeder im Rahmen der UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE zur
Verfügung gestellte zusätzliche Software-Code wird als Teil des
SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen
dieser Vereinbarung. Technische
Informationen, die im Rahmen der Inanspruchnahme der UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE an
POLYCOM gegeben werden, können von POLYCOM für geschäftliche Zwecke, z. B. für
Produktunterstützung und Entwicklung, verwendet werden. POLYCOM verpflichtet sich dazu, diese
technischen Informationen in keiner Weise zu verwenden, die zu einer Verletzung
Ihrer Privatsphäre führen würde.
4. KÜNDIGUNG. POLYCOM kann diese Vereinbarung unbeschadet jeglicher
anderen Rechte kündigen, wenn Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung
nicht erfüllt werden. In diesem Fall
müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Bestandteile
zerstören. Sie können diese Vereinbarung
durch Zerstören des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Bestandteile jederzeit
kündigen.
5. UPGRADES. Wenn das
SOFTWAREPRODUKT als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie eine ordnungsgemäße
Lizenz für den Gebrauch der von POLYCOM als Upgrade-berechtigt spezifizierten
Software besitzen, damit Sie das SOFTWAREPRODUKT benutzen können. Ein als Upgrade gekennzeichnetes
SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt die Software, welche die Basis für
Ihre Berechtigung zu dem Upgrade darstellt.
Das resultierende aufgerüstete SOFTWAREPRODUKT darf nur in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet werden. Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein
Upgrade einer Komponente eines Softwareprogrammpakets handelt, für das Sie eine
Einzelproduktlizenz besitzen, darf das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil dieses
SOFTWAREPRODUKT-Einzelpakets verwendet und übertragen und nicht zum Gebrauch auf
mehr als einem PRODUKT abgetrennt werden.
6. GARANTIE UND GARANTIEAUSSCHLÜSSE.
6.1 Eingeschränkte Garantie.
POLYCOM gewährleistet, dass
(a) das SOFTWAREPRODUKT während einer Frist von neunzig (90) Tagen ab Datum der
Entgegennahme im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation
funktioniert und dass (b) alle von POLYCOM geleisteten UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE im
Wesentlichen der Beschreibung in den Ihnen zur Verfügung gestellten
einschlägigen schriftlichen Materialien entsprechen und die POLYCOM-Unterstützungstechniker
unter wirtschaftlichen Aspekten vernünftige Bemühungen zur Lösung jeglicher
Probleme unternehmen werden. POLYCOM
gewährleistet nicht, dass der Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS ohne Unterbrechungen
oder frei von Fehlern ablaufen wird oder dass alle Defekte im SOFTWAREPRODUKT
behoben werden. POLYCOM’s einzige aus
dieser Garantie hervorgehende Verpflichtung besteht, im Ermessen und auf Kosten
von POLYCOM, in der Rückerstattung des von Ihnen für jegliches defekte und
zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an POLYCOM zurückgeschickte
Softwareprodukt bezahlten Kaufpreises oder im Ersatz jeglicher defekter Medien
durch eine Software, die im Wesentlichen mit anwendbaren, von POLYCOM
veröffentlichten Spezifikationen übereinstimmt.
Jedes als Ersatz bereitgestellte SOFTWAREPRODUKT wird mit einer die
restliche Geltungsdauer der Originalgarantiezeit oder dreißig (30) Tage
abdeckenden Gewährleistung versehen; es gilt die jeweils längere Frist.
6.2 Garantieausschlüsse.
Wenn DIESES SOFTWAREPRODUKT nicht in
Übereinstimmung mit der oben beschriebenen Garantie funktioniert, besteht IHR
einziger Rechtsbehelf in Folge eines VERSTOSSES GEGEN DIESE GARANTIE im
Ermessen von POLYCOM in der Reparatur, dem Ersatz oder der Rückerstattung des
bezahlten Preises. DIE VORSTEHENDEN
GARANTIEN UND RECHTSBEHELFE SIND IM VOLLEN GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG
AUSSCHLIESSLICHER ART UND TRETEN AN STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN,
Bestimmungen oder Bedingungen, SEI ES TATSÄCHLICH ODER VON RECHTS WEGEN, KRAFT
GESETZES ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN, Bestimmungen oder
Bedingungen DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, der
zufriedenstellenden Qualität, DER KONFORMITÄT MIT DER BESCHREIBUNG UND DER
NICHTVERLETZUNG, DIE ALLE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN. POLYCOM ÜBERNIMMT KEINE WEITERE HAFTUNG IN
VERBINDUNG MIT VERKAUF, INSTALLATION, WARTUNG ODER GEBRAUCH DIESES
SOFTWAREPRODUKTS UND BEVOLLMÄCHTIGT KEINE ANDEREN PERSONEN ZUR ÜBERNAHME EINER
SOLCHEN HAFTUNG AN SEINER STELLE.
POLYCOM IST GEMÄSS DIESER
GARANTIE NICHT HAFTBAR, WENN SEINE PRÜFUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN ERGEBEN, DASS
DER GELTEND GEMACHTE DEFEKT ODER DIE GELTEND GEMACHTE FEHLFUNKTION IN DEM
SOFTWAREPRODUKT NICHT BESTEHT ODER DURCH FEHLGEBRAUCH, NACHLÄSSIGKEIT,
UNSACHGEMÄSSE INSTALLATION ODER PRÜFUNG ODER UNBEFUGTE VERSUCHE EINER ÄNDERUNG
DES PRODUKTS DURCH SIE ODER DRITTE VERURSACHT WURDE ODER AUF IRGENDEINE ANDERE
URSACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DIE ÜBER DEN BEREICH DES VORGESEHENEN GEBRAUCHS
HINAUSGEHT, ODER DIE DURCH EINEN UNFALL, DURCH BRAND, BLITZSCHLAG,
STROMABSCHALTUNGEN ODER -AUSFÄLLE, ANDERE GEFAHREN ODER HÖHERE GEWALT
VERURSACHT WURDE.
7. HAFTUNGSBEGRENZUNG. POLYCOM ODER SEINE ZULIEFERER SIND IM GRÖSSTMÖGLICHEN
UMFANG DER ANWENDBAREN GESETZE UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ALLE SPEZIELLEN,
NEBEN-, MITTELBAREN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH UND OHNE
BESCHRÄNKUNG AUF SCHADENSERSATZ WEGEN ENTGANGENER GESCHÄFTLICHER GEWINNE, WEGEN
UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSVERKEHRS, FÜR VERLUSTE VON GESCHÄFTSDATEN ODER FÜR
ALLE ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTE) HAFTBAR, DIE AUS DEM GEBRAUCH ODER DER
UNFÄHIGKEIT ZUM GEBRAUCH DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DER BEREITSTELLUNG ODER
NICHTBEREITSTELLUNG VON UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN HERVORGEHEN, SELBST WENN POLYCOM
VON DER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. POLYCOMS GESAMTHAFTUNG IST IN ALLEN FÄLLEN
AUF DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE TATSÄCHLICH BEZAHLTEN BETRAG ODER DIE SUMME
VON US$ 5,00 BESCHRÄNKT, WOBEI DER JEWEILS GRÖSSERE BETRAG GILT. FALLS SIE JEDOCH EINE VEREINBARUNG BZGL.
POLYCOM-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN ABGESCHLOSSEN HABEN, UNTERLIEGT POLYCOMS
GESAMTHAFTUNG IN BEZUG AUF UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE DEN BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG.
8. AUSNAHME VON DER HAFTUNGSABLEHNUNGSERKLÄRUNG. In bestimmten
Rechtsprechungen ist der Ausschluss oder die Begrenzung stillschweigender
Gewährleistungen bzw. die Begrenzung von Schadensersatz für Neben- oder
Folgeschäden für bestimmte an Verbraucher gelieferte Produkte oder die Begrenzung der Haftung für Körperverletzungen
unzulässig, weshalb die oben angeführten Begrenzungen und Ausschlüsse
möglicherweise nur eingeschränkt auf Sie anwendbar sind. Wenn ein vollständiger Ausschluss der
stillschweigenden Garantien unzulässig ist, sind diese auf die Dauer der
anwendbaren schriftlichen Garantie beschränkt.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechte, die je nach lokaler
Rechtsprechung variieren können.
9. EXPORTKONTROLLEN.
Das SOFTWAREPRODUKT darf
nicht heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (i)
nach (oder an einen Staatsangehörigen oder Ansässigen von) Kuba, Irak, Libyen,
Nordkorea, Jugoslawien, Iran, Syrien, Republik Serbien oder ein anderes Land,
gegen das die USA eine Liefersperre verhängt hat, oder (ii) an Personen, die
sich auf der List of Specially Designated Nationals (Liste speziell
bezeichneter Staatsangehöriger) des US-Finanzministeriums oder auf dem Table of
Denial Orders (Verzeichnis der Verweigerungsbeschlüsse) des
US-Wirtschaftsministeriums befinden.
Durch das Herunterladen oder den Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS erklären
Sie sich mit dem Vorstehenden einverstanden und erklären und gewährleisten ferner,
dass Sie sich nicht in einem dieser Länder oder sich unter dessen Kontrolle
befinden und dass Sie kein Staatsangehöriger oder Ansässiger eines dieser
Länder sind oder in einer dieser Listen geführt werden. Wenn Sie dieses SOFTWAREPRODUKT außerhalb der
Vereinigten Staaten erworben haben, erklären Sie sich des Weiteren damit
einverstanden, dass Sie dieses nicht unter Verstoß gegen die Gesetze des
Landes, in dem Sie es erworben haben, exportieren oder reexportieren werden.
10. VERSCHIEDENES.
10.1 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des
Bundesstaates Kalifornien, so wie diese Gesetze auf Vereinbarungen angewendet
werden, die in Kalifornien zwischen in Kalifornien ansässigen Personen
geschlossen und erfüllt werden, und den Gesetzen der Vereinigten Staaten. Das Übereinkommen
der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf ist hiermit in seiner Gesamtheit von der Anwendung auf diese
Vereinbarung ausgeschlossen.
10.2 Allgemeines. Diese
Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich dieser Lizenz dar
und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche
Erklärung geändert werden. Falls eine
Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht vollstreckbar erklärt wird, wird diese
Bestimmung nur in dem Maße umgestaltet, in dem dies erforderlich ist, um sie
vollstreckbar zu machen.
10.3 Kontaktaufnahme. Falls
Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder den Wunsch haben sollten, mit POLYCOM
aus beliebigen Gründen in Verbindung zu treten, wenden Sie sich bitte an die
für Ihr Land zuständige POLYCOM-Niederlassung.
10.4 Beschränkte
Rechte der US-Regierung. Das SOFTWAREPRODUKT und die Dokumentation werden mit
BESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt.
Die Programme und die Dokumentation des SOFTWAREPRODUKTS gelten gemäß
DFAR Abschnitt 227.7202 und FAR 12.212(b) als "commercial computer
software" (gewerbliche Computersoftware) bzw. "commercial computer
software documentation" (gewerbliche Computersoftware-Dokumentation). Jegliche Nutzung, Änderung, Reproduktion,
Freigabe, Ausführung, Zuschaustellung oder Offenbarung der Programme und/oder
Dokumentation des SOFTWAREPRODUKTS durch die Regierung der USA oder einer ihrer
Behörden unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung und ist
außer in dem von den Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten
Umfang untersagt. Alle bereitgestellten
technischen Daten, die nicht den oben genannten Bestimmungen unterliegen,
werden gemäß DFAR Abschnitt 227.7015(a) als "technical data‑commercial
items" (technische Daten-gewerbliche Artikel) betrachtet. Jegliche Nutzung, Änderung, Reproduktion,
Freigabe, Ausführung, Zuschaustellung oder Offenbarung solcher technischen
Daten unterliegt den Bestimmungen von DFAR Abschnitt 227.7015(b).
Polycom,
Inc. Polycom,
B.V
1565
Barber Lane Transpolis
Park
Milpitas,
California 95035 Siriusdreef
41
USA 2132
Wt Hoofddorp
408/526-9000 Niederlande
31-0-230-2600