ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR

POLYCOM®-SOFTWARE

 

WICHTIGVOR GEBRAUCH DES SOFTWAREPRODUKTS SORGFÄLTIG LESEN:  Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Einzelperson oder als Einzelorganisation) und Polycom, B.V für das von Polycom, B.V. in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum lizenzierte POLYCOM®-SOFTWAREPRODUKT oder das von Polycom, Inc., der übrigen Welt lizenzierte POLYCOM-SOFTWAREPRODUKT (im Folgenden allgemein als “POLYCOM” bezeichnet).  Das SOFTWAREPRODUKT beinhaltet Computersoftware und kann dazu gehörige Medien, Druckmaterialien sowie eine "Online"- oder elektronische Dokumentation (das "SOFTWAREPRODUKT") umfassen.  Sie erklären sich durch Klicken auf die Schaltfläche “Einverstanden” oder durch Installieren, Kopieren oder sonstiges Verwenden des SOFTWAREPRODUKTS mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden.  Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, unterlassen Sie die Installation oder den Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS und geben Sie dieses gegen eine volle Rückerstattung des Kaufpreises an die Verkaufsstelle zurück.

 

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen bzgl. geistigen Eigentums geschützt.  Das SOFTWAREPRODUKT wird an Sie lizenziert (nicht verkauft) und sein Gebrauch unterliegt den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

 

1.         LIZENZGEWÄHRUNG.  POLYCOM gewährt Ihnen vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine einfache Lizenz zur Installation und zum Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS auf dem POLYCOM-Produkt, in dessen Lieferumfang dieses SOFTWAREPRODUKT enthalten ist (das “PRODUKT”).  Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nur in Verbindung mit dem Gebrauch des PRODUKTS verwenden.  Es ist Ihnen nicht gestattet, das SOFTWAREPRODUKT zu leasen, zu vermieten, zu verteilen oder eine Unterlizenz dafür zu vergeben bzw. das SOFTWAREPRODUKT im Rahmen einer Teilzeitnutzungsabsprache oder auf jegliche andere unbefugte Weise zu gebrauchen.  Außerdem wird Ihnen keine Lizenz für den von Menschen lesbaren Code des SOFTWAREPRODUKTS (Quellencode) gewährt.  Mit Ausnahme der oben aufgeführten Bestimmungen gewährt Ihnen diese Lizenzvereinbarung keine Rechte auf Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen oder jegliche andere Rechte in Bezug auf das SOFTWAREPRODUKT.

 

2.         BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

 

            2.1       Einschränkungen bezüglich Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung.  Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT weder zurückentwickeln, noch dekompilieren noch disassemblieren, es sei denn, diese Maßnahme ist ungeachtet dieser Einschränkung von den geltenden Gesetzen ausdrücklich erlaubt, und auch dann nur in dem darin ausdrücklich erlaubten Maße.  Das SOFTWAREPRODUKT wird als Einzelprodukt lizenziert.  Seine Bestandteile dürfen nicht zur Nutzung auf mehr als einem PRODUKT abgetrennt werden.

 

            2.2       Sicherungskopie.  Sofern dies in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt ist, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht kopieren; es ist jedoch gestattet, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS und gegebenenfalls eine Kopie einer Vorläuferversion zu Datensicherungszwecken zu behalten, die nur im Falle eines Ausfalls des Originalprodukts verwendet werden darf.  Alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS müssen mit den eigentumsrechtlichen Verweisen gekennzeichnet sein, die sich auf dem Original-SOFTWAREPRODUKT befinden.  Die dem SOFTWAREPRODUKT beiliegende unterstützende Dokumentation darf nicht reproduziert werden.

 

            2.3       Änderungen.  Es ist nicht gestattet, das SOFTWAREPRODUKT zu verändern, zu übersetzen oder abgeleitete Produkte davon zu erstellen.

 

            2.4       Eigentumsrechtliche Hinweise.  Eigentumsrechtliche Hinweise auf oder in dem SOFTWAREPRODUKT bzw. auf oder in der unterstützenden Dokumentation dürfen weder entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

 

            2.5       Software-Übertragung.  Alle Ihre durch diese Vereinbarung gewährten Rechte sind übertragbar unter der Voraussetzung, dass keine Kopien zurückbehalten werden, dass Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT übertragen (einschließlich aller Bestandteile, der Medien und gedruckten Materialien, aller Upgrades, dieser Vereinbarung und, falls zutreffend, des Authentizitätszertifikats), und dass der Empfänger sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt.  Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Upgrade handelt, muss jede Übertragung alle vorherigen Versionen des SOFTWAREPRODUKTS beinhalten.  Wenn das SOFTWAREPRODUKT jedoch mit dem Verweis “Not for Resale” (Nicht zum Wiederverkauf) oder “NFR” gekennzeichnet ist, dürfen Sie es weder weiterverkaufen noch anderweitig gegen Bezahlung jeglicher Art übertragen.

 

            2.6       Urheberrecht.  Alle Besitz- und Urheberrechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle in das SOFTWAREPRODUKT integrierte Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audios, Musik, Texte und "Applets"), an den beiliegenden gedruckten Materialien und jeglichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS verbleiben das Eigentum von POLYCOM oder seinen Zulieferern.  Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Abkommen geschützt.  Die Besitz-, Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT verbleiben bei POLYCOM oder seinen Zulieferern.  Die Besitz- und damit verbundenen Rechte an den durch das SOFTWAREPRODUKT aufgerufenen Inhalten sind das Eigentum der Besitzer dieser Inhalte und unterliegen unter Umständen dem durch anwendbare Gesetze gewährten Schutz.  Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an diesen Inhalten.

 

            2.7       Vertraulichkeit.  Das SOFTWAREPRODUKT enthält wertvolle Informationen und Geschäftsgeheimnisse von POLYCOM und seinen Zulieferern und Ihnen obliegt der Schutz der Vertraulichkeit des SOFTWAREPRODUKTS und die Vermeidung von Offenlegung und unbefugtem Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS.

 

            2.8       Doppelmedien-Software.  Sie können das SOFTWAREPRODUKT in mehr als einem Medium erhalten.  Unabhängig von Art oder Größe des von Ihnen erhaltenen Mediums dürfen Sie nur ein einziges Medium verwenden, das für Ihr Einzel-PRODUKT geeignet ist.  Das andere Medium darf nicht auf einem anderen PRODUKT verwendet oder installiert werden.

 

            2.9       Rechtsvorbehalt.  POLYCOM behält sich alle Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährten Rechte an dem SOFTWAREPRODUKT vor.

 

3.         UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE.  POLYCOM kann Unterstützungsdienste in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT ("UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE") leisten. Der Gebrauch von UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN unterliegt den in den von POLYCOM bereitgestellten Materialien beschriebenen POLYCOM-Richtlinien und -Programmen.  Jeder im Rahmen der UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE zur Verfügung gestellte zusätzliche Software-Code wird als Teil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung.  Technische Informationen, die im Rahmen der Inanspruchnahme der UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE an POLYCOM gegeben werden, können von POLYCOM für geschäftliche Zwecke, z. B. für Produktunterstützung und Entwicklung, verwendet werden.  POLYCOM verpflichtet sich dazu, diese technischen Informationen in keiner Weise zu verwenden, die zu einer Verletzung Ihrer Privatsphäre führen würde.

 

4.         KÜNDIGUNG.  POLYCOM kann diese Vereinbarung unbeschadet jeglicher anderen Rechte kündigen, wenn Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt werden.  In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Bestandteile zerstören.  Sie können diese Vereinbarung durch Zerstören des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Bestandteile jederzeit kündigen.

 

5.         UPGRADES.  Wenn das SOFTWAREPRODUKT als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie eine ordnungsgemäße Lizenz für den Gebrauch der von POLYCOM als Upgrade-berechtigt spezifizierten Software besitzen, damit Sie das SOFTWAREPRODUKT benutzen können.  Ein als Upgrade gekennzeichnetes SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt die Software, welche die Basis für Ihre Berechtigung zu dem Upgrade darstellt.  Das resultierende aufgerüstete SOFTWAREPRODUKT darf nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet werden.  Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Upgrade einer Komponente eines Softwareprogrammpakets handelt, für das Sie eine Einzelproduktlizenz besitzen, darf das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil dieses SOFTWAREPRODUKT-Einzelpakets verwendet und übertragen und nicht zum Gebrauch auf mehr als einem PRODUKT abgetrennt werden.

 

6.         GARANTIE UND GARANTIEAUSSCHLÜSSE.

 

            6.1       Eingeschränkte Garantie.  POLYCOM gewährleistet, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT während einer Frist von neunzig (90) Tagen ab Datum der Entgegennahme im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation funktioniert und dass (b) alle von POLYCOM geleisteten UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE im Wesentlichen der Beschreibung in den Ihnen zur Verfügung gestellten einschlägigen schriftlichen Materialien entsprechen und die POLYCOM-Unterstützungstechniker unter wirtschaftlichen Aspekten vernünftige Bemühungen zur Lösung jeglicher Probleme unternehmen werden.  POLYCOM gewährleistet nicht, dass der Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS ohne Unterbrechungen oder frei von Fehlern ablaufen wird oder dass alle Defekte im SOFTWAREPRODUKT behoben werden.  POLYCOM’s einzige aus dieser Garantie hervorgehende Verpflichtung besteht, im Ermessen und auf Kosten von POLYCOM, in der Rückerstattung des von Ihnen für jegliches defekte und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an POLYCOM zurückgeschickte Softwareprodukt bezahlten Kaufpreises oder im Ersatz jeglicher defekter Medien durch eine Software, die im Wesentlichen mit anwendbaren, von POLYCOM veröffentlichten Spezifikationen übereinstimmt.  Jedes als Ersatz bereitgestellte SOFTWAREPRODUKT wird mit einer die restliche Geltungsdauer der Originalgarantiezeit oder dreißig (30) Tage abdeckenden Gewährleistung versehen; es gilt die jeweils längere Frist.

 

            6.2       Garantieausschlüsse.  Wenn DIESES SOFTWAREPRODUKT nicht in Übereinstimmung mit der oben beschriebenen Garantie funktioniert, besteht IHR einziger Rechtsbehelf in Folge eines VERSTOSSES GEGEN DIESE GARANTIE im Ermessen von POLYCOM in der Reparatur, dem Ersatz oder der Rückerstattung des bezahlten Preises.  DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN UND RECHTSBEHELFE SIND IM VOLLEN GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG AUSSCHLIESSLICHER ART UND TRETEN AN STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN  ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, Bestimmungen oder Bedingungen, SEI ES TATSÄCHLICH ODER VON RECHTS WEGEN, KRAFT GESETZES ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN, Bestimmungen oder Bedingungen DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, der zufriedenstellenden Qualität, DER KONFORMITÄT MIT DER BESCHREIBUNG UND DER NICHTVERLETZUNG, DIE ALLE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN.  POLYCOM ÜBERNIMMT KEINE WEITERE HAFTUNG IN VERBINDUNG MIT VERKAUF, INSTALLATION, WARTUNG ODER GEBRAUCH DIESES SOFTWAREPRODUKTS UND BEVOLLMÄCHTIGT KEINE ANDEREN PERSONEN ZUR ÜBERNAHME EINER SOLCHEN HAFTUNG AN SEINER STELLE.

 

            POLYCOM IST GEMÄSS DIESER GARANTIE NICHT HAFTBAR, WENN SEINE PRÜFUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN ERGEBEN, DASS DER GELTEND GEMACHTE DEFEKT ODER DIE GELTEND GEMACHTE FEHLFUNKTION IN DEM SOFTWAREPRODUKT NICHT BESTEHT ODER DURCH FEHLGEBRAUCH, NACHLÄSSIGKEIT, UNSACHGEMÄSSE INSTALLATION ODER PRÜFUNG ODER UNBEFUGTE VERSUCHE EINER ÄNDERUNG DES PRODUKTS DURCH SIE ODER DRITTE VERURSACHT WURDE ODER AUF IRGENDEINE ANDERE URSACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DIE ÜBER DEN BEREICH DES VORGESEHENEN GEBRAUCHS HINAUSGEHT, ODER DIE DURCH EINEN UNFALL, DURCH BRAND, BLITZSCHLAG, STROMABSCHALTUNGEN ODER -AUSFÄLLE, ANDERE GEFAHREN ODER HÖHERE GEWALT VERURSACHT WURDE.

 

7.         HAFTUNGSBEGRENZUNG.  POLYCOM ODER SEINE ZULIEFERER SIND IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG DER ANWENDBAREN GESETZE UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ALLE SPEZIELLEN, NEBEN-, MITTELBAREN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH UND OHNE BESCHRÄNKUNG AUF SCHADENSERSATZ WEGEN ENTGANGENER GESCHÄFTLICHER GEWINNE, WEGEN UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSVERKEHRS, FÜR VERLUSTE VON GESCHÄFTSDATEN ODER FÜR ALLE ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTE) HAFTBAR, DIE AUS DEM GEBRAUCH ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUM GEBRAUCH DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DER BEREITSTELLUNG ODER NICHTBEREITSTELLUNG VON UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN HERVORGEHEN, SELBST WENN POLYCOM VON DER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE.  POLYCOMS GESAMTHAFTUNG IST IN ALLEN FÄLLEN AUF DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE TATSÄCHLICH BEZAHLTEN BETRAG ODER DIE SUMME VON US$ 5,00 BESCHRÄNKT, WOBEI DER JEWEILS GRÖSSERE BETRAG GILT.  FALLS SIE JEDOCH EINE VEREINBARUNG BZGL. POLYCOM-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTEN ABGESCHLOSSEN HABEN, UNTERLIEGT POLYCOMS GESAMTHAFTUNG IN BEZUG AUF UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG.

 

8.         AUSNAHME VON DER HAFTUNGSABLEHNUNGSERKLÄRUNG.  In bestimmten Rechtsprechungen ist der Ausschluss oder die Begrenzung stillschweigender Gewährleistungen bzw. die Begrenzung von Schadensersatz für Neben- oder Folgeschäden für bestimmte an Verbraucher gelieferte Produkte oder die Begrenzung der Haftung für Körperverletzungen unzulässig, weshalb die oben angeführten Begrenzungen und Ausschlüsse möglicherweise nur eingeschränkt auf Sie anwendbar sind.  Wenn ein vollständiger Ausschluss der stillschweigenden Garantien unzulässig ist, sind diese auf die Dauer der anwendbaren schriftlichen Garantie beschränkt.  Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechte, die je nach lokaler Rechtsprechung variieren können.

 

9.         EXPORTKONTROLLEN.  Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (i) nach (oder an einen Staatsangehörigen oder Ansässigen von) Kuba, Irak, Libyen, Nordkorea, Jugoslawien, Iran, Syrien, Republik Serbien oder ein anderes Land, gegen das die USA eine Liefersperre verhängt hat, oder (ii) an Personen, die sich auf der List of Specially Designated Nationals (Liste speziell bezeichneter Staatsangehöriger) des US-Finanzministeriums oder auf dem Table of Denial Orders (Verzeichnis der Verweigerungsbeschlüsse) des US-Wirtschaftsministeriums befinden.  Durch das Herunterladen oder den Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit dem Vorstehenden einverstanden und erklären und gewährleisten ferner, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder oder sich unter dessen Kontrolle befinden und dass Sie kein Staatsangehöriger oder Ansässiger eines dieser Länder sind oder in einer dieser Listen geführt werden.  Wenn Sie dieses SOFTWAREPRODUKT außerhalb der Vereinigten Staaten erworben haben, erklären Sie sich des Weiteren damit einverstanden, dass Sie dieses nicht unter Verstoß gegen die Gesetze des Landes, in dem Sie es erworben haben, exportieren oder reexportieren werden.

 

10.       VERSCHIEDENES.

 

10.1    Anwendbares Recht.  Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, so wie diese Gesetze auf Vereinbarungen angewendet werden, die in Kalifornien zwischen in Kalifornien ansässigen Personen geschlossen und erfüllt werden, und den Gesetzen der Vereinigten Staaten.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist hiermit in seiner Gesamtheit von der Anwendung auf diese Vereinbarung ausgeschlossen.

 

            10.2    Allgemeines.  Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich dieser Lizenz dar und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Erklärung geändert werden.  Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht vollstreckbar erklärt wird, wird diese Bestimmung nur in dem Maße umgestaltet, in dem dies erforderlich ist, um sie vollstreckbar zu machen.

 

            10.3    Kontaktaufnahme.  Falls Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder den Wunsch haben sollten, mit POLYCOM aus beliebigen Gründen in Verbindung zu treten, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Land zuständige POLYCOM-Niederlassung.

 

            10.4    Beschränkte Rechte der US-Regierung.  Das SOFTWAREPRODUKT und die Dokumentation werden mit BESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt.  Die Programme und die Dokumentation des SOFTWAREPRODUKTS gelten gemäß DFAR Abschnitt 227.7202 und FAR 12.212(b) als "commercial computer software" (gewerbliche Computersoftware) bzw. "commercial computer software documentation" (gewerbliche Computersoftware-Dokumentation).  Jegliche Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Ausführung, Zuschaustellung oder Offenbarung der Programme und/oder Dokumentation des SOFTWAREPRODUKTS durch die Regierung der USA oder einer ihrer Behörden unterliegt ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung und ist außer in dem von den Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Umfang untersagt.  Alle bereitgestellten technischen Daten, die nicht den oben genannten Bestimmungen unterliegen, werden gemäß DFAR Abschnitt 227.7015(a) als "technical data‑commercial items" (technische Daten-gewerbliche Artikel) betrachtet.  Jegliche Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Ausführung, Zuschaustellung oder Offenbarung solcher technischen Daten unterliegt den Bestimmungen von DFAR Abschnitt 227.7015(b).

 

 

Polycom, Inc.                                                    Polycom, B.V

1565 Barber Lane                                            Transpolis Park

Milpitas, California 95035                                 Siriusdreef 41

USA                                                                  2132 Wt Hoofddorp

408/526-9000                                                  Niederlande

                                                                        31-0-230-2600